Da Personen, die ihren Privat-PKW oder vorwiegend privat genutzten Firmen-PKW ins Ausland verkaufen, ein Wettbewerbsnachteil gegenüber Personen, die ins Ausland übersiedeln, entsteht, hat der VfGH nun ein Gesetzprüfungsverfahren eingeleitet. (Lesen Sie mehr)