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Tax News: Zinssatz für Personalrückstellungen nach UGB, IFRS und EStG

24.09.2014

Nach dem derzeit noch geltenden Fachgutachten aus dem Jahr 2004 sind Abfertigungs-, Pensions-und Jubiläumsgeldrückstellungen bei Anwendung des Teilwertverfahrens ohne Berücksichtigung von zukünftigen Bezugssteigerungen in UGB-Abschlüssen mit dem Realzinssatz (Nominalzinssatz für Industrieanleihen abzüglich Geldentwertungsrate) abzuzinsen.

 

Für den 31. Dezember 2014 werden sich bei Anwendung eines fünfjährigen vergangenheitsorientierten Durchschnittszinssatzes in Abhängigkeit von der Laufzeit der Verpflichtungen voraussichtlich folgende Zinssätze ergeben:

Realzinssatz zum 31.12.2014 für Personalrückstellungen nach UGB

10 Jahre

(Rentner)

15 Jahre

(gemischter Bestand)

20 Jahre

(Anwärter)

5-Jahresdurchschnitt    Nominalzinssatz für Industrieanleihen

4,3%

4,7%

4,8%

abzüglich durchschnittliche Inflationsrate der letzten 5 Jahre

-2,3%

-2,3%

-2,3%

Voraussichtlicher Realzinssatz

2,0%

2,4%

2,5%

Zuführungen zu Personalrückstellungen sind in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Bei entsprechender Offenlegung im Anhang kann die Zinskomponente im Finanzergebnis ausgewiesen werden.

 

Für IFRS-Abschlüsse sind nach IAS 19 bei der Rückstellungsberechnung zukünftige Bezugssteigerungen zu berücksichtigen sowie ein stichtagsaktueller und laufzeitadäquater Zinssatz für erstklassige Unternehmensanleihen heranzuziehen. Im Vergleich zum Dezember 2013 sind die Zinssätze markant gefallen, sodass für den 31. Dezember 2014 mit deutlich geringeren Zinssätzen zu rechnen ist. Per Ende Juli 2014 liegt dieser Zinssatz in Abhängigkeit der Laufzeit der Verpflichtungen zwischen 2,4% (10 Jahre) und 2,9% (20 Jahre). Der Durchschnittswert für 15jährige Verpflichtungen liegt bei 2,7%. Unbeeindruckt vom sinkenden Zinsniveau bleibt Jubiläumsgeldrückstellungen sind für steuerliche Zwecke mit dem seit Jahren unveränderten Zinssatz von 6 % abzuzinsen[1].




[1] Langfristige Rückstellungen für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften sind hingegen für Bilanzstichtage nach dem 30.6.2014 gem § 9 Abs 5 EStG mit 3,5% abzuzinsen  .

 

 

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