Bilanzierer haben durch Vorziehen von Aufwendungen und Verschieben von Erträgen einen gewissen Gestaltungsspielraum. Beachten Sie auch, dass bei halbfertigen Arbeiten und Erzeugnissen eine Gewinnrealisierung unterbleibt. (Lesen Sie mehr)
In Österreich haben nicht nur ehemalige Finanzminister Probleme mit der Finanz, auch bei russischen Großinvestoren, die sich an einer großen österreichischen Baufirma beteiligen, läuft es nicht immer wie geplant. (Lesen Sie mehr)
Einen Schwerpunkt der behandelten Themen beim Salzburger Steuerdialog 2014 bildeten Fragen im Zusammenhang mit der Übertragung von begünstigtem Vermögen beim Zusammenschluss von Freiberuflern. (Lesen Sie mehr)
Ab 1.1.2015 gelten für elektronisch erbrachte sonstige Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen neue Regelungen. (Lesen Sie mehr)
Der VwGH hat sich unlängst mit der Frage beschäftigt, wie weit die Erkundungspflichten bezüglich potenzieller Abgabenschulden eines neu bestellten Geschäftsführers einer GmbH bei Antritt seiner Organfunktion gehen. (Lesen Sie mehr)
Im Zusammenhang mit der Rückerstattung der KESt auf Dividenden inländischer Kapitalgesellschaften ist zu beurteilen, wem die Dividende ertragsteuerlich zuzurechnen ist. Dabei gilt folgendes (Lesen Sie mehr)
Der Gewinnfreibetrag steht allen natürlichen Personen unabhängig von der Gewinnermittlungsart zu und beträgt bis zu 13 % des Gewinns, aber maximal 45.350 € pro Jahr. (Lesen Sie mehr)