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Tax News: „Steuertipps zum Jahresende 2014“ - Disposition über Erträge/Einnahmen bzw Aufwendungen/Ausgaben
01.11.2014
Bilanzierer haben durch Vorziehen von Aufwendungen und Verschieben von Erträgen einen gewissen Gestaltungsspielraum. Beachten Sie auch, dass bei halbfertigen Arbeiten und Erzeugnissen eine Gewinnrealisierung unterbleibt.
Einnahmen-Ausgaben-Rechner können ebenfalls durch Vorziehen von Ausgaben und Verschieben von Einnahmen ihre Einkünfte steuern. Dabei ist aber zu beachten:
- Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben, die 15 Tage vor oder nach dem Jahresende bezahlt werden, sind dem Jahr zuzurechnen, zu dem sie wirtschaftlich gehören.
- Seit 1.4.2012 sind Ausgaben für Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens, die keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen, erst beim Verkauf des jeweiligen Wirtschaftsgutes steuerwirksam absetzbar. Dazu zählen ua Bilder, Edelsteine, Kunstwerke und Antiquitäten mit einem Einzelanschaffungspreis von 5.000 € sowie Anlagegold und -silber. ACHTUNG: Laut Begutachtungsentwurf zum 2. AÄG 2014 soll diese Einschränkung bereits für das Jahr 2014 wieder etwas gelockert werden, und nur mehr für Gold, Silber, Platin und Palladium, sofern diese Edelmetalle nicht der unmittelbaren Weiterverarbeitung dienen, gelten. Ausgaben für Grundstücke des Umlaufvermögens sind weiterhin erst bei Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen absetzbar.
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