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Tax News: Geschäftsführerhaftung bei Abgabenschulden einer GmbH
Der VwGH[1] hat sich unlängst mit der Frage beschäftigt, wie weit die Erkundungspflichten bezüglich potenzieller Abgabenschulden eines neu bestellten Geschäftsführers einer GmbH bei Antritt seiner Organfunktion gehen. Dabei hat der VwGH festgestellt, dass ein Geschäftsführer sich zwar bei Übernahme der Organfunktion über allfällige Rückstände auf den Abgabenkonten der Gesellschaft informieren und für deren Entrichtung Sorge tragen muss. Er hat aber keineswegs eine darüber hinausgehende Erkundungspflicht, die gesamte Buchhaltung und das gesamte Rechenwerk sowie die Aufzeichnungen der Gesellschaft nachzuprüfen, ob die Steuererklärungen oder Selbstbemessungsabgaben für vergangene Zeiträume richtig oder unrichtig erstellt wurden. Die Forderung einer solchen Verpflichtung würde die dem Geschäftsführer zumutbare Prüfungspflicht überspannen. Im konkreten Verfahren ging es um die Haftung für Kommunalsteuernachforderungen aufgrund der nachträglichen Umqualifizierung von freien Dienstverträgen, die bei der Übernahme der Geschäftsführerfunktion bereits beendet waren.
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