Wenn neben den regelmäßigen Monatsbezügen noch andere Bezüge zur Auszahlung oder etwa Sachbezüge nur zwölf Mal jährlich zur Verrechnung gelangen, dann wird das begünstigt besteuerte Jahressechstel durch Urlaubs- und Weihnachtsgeld in der Regel nicht optimal ausgenutzt. Wie Sie es optimal ausnutzen können, lesen Sie im folgenden Artikel (Lesen Sie mehr)