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Tax News: Highlights aus dem Salzburger Steuerdialog - BAO

31.10.2014

Bundesabgabenordnung:

  • Schenkungsanzeige betreffend Schenkung einer Liegenschaft im Ausland

Eine Schenkungsmeldung ist nicht vorzunehmen, da die Schenkung von Liegenschaften nicht in der taxativen Aufzählung der anzeigepflichtigen Vorgänge aufscheint.

 

  • Anbringen via Telefax oder per E-Mail

Es wird klar gestellt, dass Anbringen wie insbesondere Erklärungen, Anträge, Vorhaltsbeantwortungen und Rechtsmittel  nicht per Telefax oder per E-Mail eingebracht werden können. Dementsprechend löst ein mit einem E-Mail eingebrachtes Anbringen weder eine Entscheidungspflicht der Behörde aus, noch berechtigt es die Behörde, eine bescheidmäßige Entscheidung zu fällen, die von einem Anbringen abhängig ist.

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