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Tax News: Bleibt Ihr Kirchenbeitrag absetzbar?
17.10.2014
Nach einem akutellen VfGH-Erkenntnis (B 905/2013) ist es nicht verfassungswidrig, dass der Kirchenbeitrag als Sonderausgabe steuerlich absetzbar ist, Beiträge zu anderen Vereinen jedoch nicht absetzbar sind. Es liegt im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, wenn er bei der Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags auf „anerkannte Religionsgemeinschaften“ abstellt, also schon „nicht anerkannte Religionsgemeinschaften“ von dieser Begünstigung ausschließt. Umso mehr gilt dies dann für Beiträge an einen Verein, der gar nicht als Religionsgemeinschaft auftritt.
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