„Eine schwere Geburt - Nationalrat finalisiert Steuerreform“ – unter diesem Titel hat die Parlamentskorrespondenz über die Beschlussfassung des Gesetzespaketes zur Steuerreform 2015/16 am 7.7.2015 im Parlament berichtet. Die nachfolgenden Ausführungen fassen nunmehr die wesentlichsten Änderungen durch die Steuerreform 2015/16 und das sogenannte „Bankenpaket“ zusammen. Die Änderungen werden überwiegend mit 1.1.2016 in Kraft treten. Gewisse Lieferungen, sonstige Leistungen und Einfuhren, die bisher dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 10 % unterlagen, sollen zukünftig mit 13 % besteuert werden. (Lesen Sie mehr)