Das mit 1.1.2015 in Kraft getretene Arbeits- und Sozialrechts-ÄnderungsG 2014 hat umfangreiche Änderungen mit sich gebracht. Hervorgehoben sei hier die Ausweitung der Kontrolle auf die Zahlung des Mindestentgelts. (Lesen Sie mehr)
Mit dem Wartungserlass 2014 wurden insbesondere die gesetzlichen Änderungen durch das Abgabenänderungsgesetz 2014 in die Körperschaftsteuerrichtlinien (KStR) eingearbeitet. Hier die wichtigsten Aussagen (Lesen Sie mehr)
Grundsätzlich ist eine Kapitalgesellschaft bei Gewinnausschüttungen verpflichtet, die KESt einzubehalten und abzuführen. Daher war es auch gängige Verwaltungspraxis, dass auch bei einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) die KESt der Kapitalgesellschaft vorgeschrieben wurde. Von dieser Praxis soll nunmehr in Hinblick auf eine Entscheidung des Bundesfinanzgerichtes abgegangen werden. (Lesen Sie mehr)
Der VfGH hat die Wortfolge „Sachverständigen oder“ des § 126 Abs 4 StPO (Strafprozessordnung) in der bis 31.12.2014 geltenden Fassung als dem „Prinzip der Waffengleichheit“ widersprechend und verfassungswidrig aufgehoben. Nach dieser Wortfolge war dem Angeklagten nämlich von vornherein und ausnahmslos nicht möglich, Einwände gegen die gerichtliche Bestellung eines Sachverständigen im Hauptverfahren darauf zu stützen, dass er bereits im Ermittlungsverfahren für die Staatsanwaltschaft tätig war. (Lesen Sie mehr)
Ende März stellen sich Steuerpflichtige die Frage, bekomme ich Geld vom Finanzamt zurück? Laut Medienberichten versäumen viele Arbeitnehmer diese Gelegenheit und schenken dem Staat ihr hart verdientes Geld. Das sollte Ihnen als Leser der Tax-News nicht passieren. Wie Sie Ihr Geld bekommen können, lesen Sie im Folgenden. (Lesen Sie mehr)
Sobald man festgestellt hat, ob - und wenn ja - welche Steuererklärung abzugeben ist, stellt sich natürlich die Frage, bis wann muss eigentlich die Steuererklärung für das Jahr 2014 abgegeben werden? (Lesen Sie mehr)
Am 17.3.2015 hat der Ministerrat die Steuerreform 2015/2016, die im Wesentlichen ab 1.1.2016 in Kraft treten soll, beschlossen. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten. Kernpunkt ist die Senkung des Tarifs. (Lesen Sie mehr)
Am 17.3.2015 hat der Ministerrat die Steuerreform 2015/2016, die im Wesentlichen ab 1.1.2016 in Kraft treten soll, beschlossen. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten. Der derzeitige Steuersatz von 25% bei Immobilienübertragungen (ImmoESt) soll auf 30% angehoben werden. (Lesen Sie mehr)
Am 17.3.2015 hat der Ministerrat die Steuerreform 2015/2016, die im Wesentlichen ab 1.1.2016 in Kraft treten soll, beschlossen. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten. Der derzeitige Steuersatz von 25% soll auf 27,5% angehoben werden. (Lesen Sie mehr)