Am 17.3.2015 hat der Ministerrat die Steuerreform 2015/2016, die im Wesentlichen ab 1.1.2016 in Kraft treten soll, beschlossen. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten. Derzeit ist bei Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Kraftfahrzeuges ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis gegeben, der mit monatlich 1,5% der Anschaffungskosten zu versteuern ist. (Lesen Sie mehr)