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Tax News: Steuerreform 2015/16 - Das Bankgeheimnis wird gelockert – Was bedeutet das für Sie?

18.03.2015

Aus Anlass abgabenbehördlicher Prüfungen sollen die bestehenden Kontenverbindungen der Abgabenpflichtigen – einschließlich der Konten, über die Sie verfügungsberechtigt sind – abgefragt werden können. Die Möglichkeit der Selbstanzeige ist von der Abfrage nicht betroffen. Die abgabenrechtliche Verwertung der Abfrage soll für die jeweils zu prüfenden Jahre erfolgen können.

Dazu wird an die Einführung zB eines zentralen Kontenregisters oder vergleichbarer Maßnahmen gedacht. Als Begleitmaßnahmen sollen die Banken befristetet zur Mitteilung höherer Kapitalabflüsse (Barbehebungen, Verschiebungen ins Ausland) verpflichtet werden. Die Mitteilung soll jährlich im Nachhinein erfolgen und erstmals im Jahr 2016 für den Zeitraum 15.3.2015 bis 31.12.2015 vorgesehen werden.

Es sollen auch Abfragemöglichkeiten vor dem Inkrafttreten des Gesetzes (z.B: 1.3.2015) vorgesehen werden.

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