Mit 1.1.2015 ist eine umfassende Neuregelung des Rechts der Gesellschaft nach bürgerlichem Recht in Kraft getreten. Besonders eilig hatte es der Gesetzgeber ja nicht mit einer Neuregelung, wenn man bedenkt, dass die diesbezüglichen Regelungen im ABGB noch großteils aus der Urfassung des Jahres 1811 stammten, schwer lesbar und durch die Judikatur zum Teil überholt waren. Die wesentlichen Neuerungen im GesbR-Recht sind wie folgt: (Lesen Sie mehr)