Die Gerichtsgebühren-Novelle 2014[1] schafft die Voraussetzungen für die gemeinsame Entrichtung der Eintragungsgebühren mit der Grunderwerbsteuer. Daneben werden Gebührenerleichterungen in Pflegschafts- und familienrechtlichen Verfahren geschaffen.
[1] BGBl I 2015/19.
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