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Tax News: Steuerreform fix- was Sie hinsichtlich Ihrer Sonderausgaben wissen sollten
Sonderausgaben
Die steuerliche Absetzbarkeit für Topf-Sonderausgaben wird abgeschafft. Soweit diese noch geltend gemacht werden können, entfällt aber der Erhöhungsbetrag bei mindestens drei Kindern.
Für bestehende Verträge, die vor dem 1. Jänner 2016 abgeschlossen werden, gilt die Regelung noch 5 Jahre bis zur Veranlagung für das Kalenderjahr 2020. Für Neuverträge (Versicherung, Darlehen) gibt es bereits ab der Veranlagung für das Kalenderjahr 2016 keine Absetzmöglichkeit mehr.
Analog dazu können auch Ausgaben für Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung für die Veranlagungsjahre 2016 bis 2020 nur mehr geltend gemacht werden, wenn mit der tatsächlichen Bauausführung (Spatenstich) oder Sanierung vor dem 1. Jänner 2016 begonnen wird.
Das Sonderausgabenpauschale iHv 60 € wird ebenfalls mit dem Jahr 2020 auslaufen.
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