Bis dato lag leider nur ein Begutachtungsentwurf zur Grundstückswertverordnung 2016 (GrWV 2016) vor. Die Begutachtungsfrist lief bis 1.12.2015. Angesichts der Wichtigkeit der gegenständlichen Verordnung für die Entscheidung ob Grundstücksübertragung im Familienverband noch heuer oder erst im nächsten Jahr vorgenommen werden sollen, berichten wir diesmal bereits über den Verordnungsentwurf. (Lesen Sie mehr)