In den Sonder-Tax-News zur Steuerreform 2015/2016 wurde bereits ausführlich über die Neuerungen bei der (va unentgeltlichen) Übertragung von Immobilien berichtet. Einer der Kernpunkte der Reform ist die Heranziehung des Grundstückswerts als Bemessungsgrundlage anstelle des Einheitswerts. Die angekündigte Verordnung zur Berechnung des Grundstückswerts liegt aber bisher (auch nicht als Entwurf) noch nicht vor, sodass Vergleichsrechnungen, ob die alte oder die neue Regelung günstiger ist, derzeit in vielen Fällen noch schwer möglich sind. (Lesen Sie mehr)