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Tax News: Steuerreform fix - Forschung&Forscher - Aus für Sonderausgaben - Barzahlungen für Bauleistungen

16.07.2015

Die Forschungsprämie wird auf 12 % erhöht.

Der 20 %ige Bildungsfreibetrag bzw die 6 %ige Bildungsprämie wird gestrichen. Die Mietzins­beihilfen und der Landarbeiterfreibetrag wer­den ebenfalls gestrichen.

Für Wissenschaftler und Forscher, die nach Österreich zuziehen, ist – befristet auf 5 Jahre - ein 30 % iger Freibetrag für die Einkünfte aus wissenschaftlicher Tätigkeit vorgesehen. Daneben können dann aber keine weiteren Werbungskosten geltend gemacht werden, die im Zusammenhang mit dem Zuzug stehen. Die bereits bestehende Möglichkeit, die steuerliche Mehrbelastung für die ausländischen Einkünfte zu beseitigen, bleibt bestehen. Diese Maßnah­me soll bereits mit Veröffentlichung des Geset­zes im Bundesgesetzblatt wirksam werden.

Um den Steuerbetrug in der Bauwirtschaft einzudämmen, dürfen künftig Barzahlungen für Bauleistungen über 500 € steuerlich nicht mehr abgesetzt werden. Arbeitslöhne in der Bauwirtschaft dürfen nicht mehr bar aus­be­zahlt werden.

Ab dem Jahr 2017 können Sonderausgaben für Kirchenbeiträge, Spenden, Nachkauf für Ver­sicherungszeiten und freiwillige Weiterversi­cherungen nur mehr insoweit steuerlich abge­setzt werden, als sie von den jeweiligen Insti­tutionen ans Finanzamt gemeldet werden. Bereits für das Jahr 2016 soll in bestimmten Fällen eine amtswegige Arbeitnehmerveranlagung erfolgen.

Einnahmen-Ausgaben-Rechner können künftig ihre Verluste (und zwar jene ab 2013) unbegrenzt vortragen.

Verlustzuweisungen bei Personengesellschaf­ten sollen nur mehr bis zur Höhe der geleis­te­ten Einlage möglich sein, wenn der beschränkt haftende Mitunternehmer (Kommanditist, atypisch stiller Gesellschafter) keine ausgeprägte Mitunternehmerinitiative entfaltet (zB nicht oder weniger als 10 Wochenstunden in der Geschäftsführung tätig ist). Dieses Verlustausgleichsverbot gilt aber nur für natürliche Personen. Nicht ausge­glichene Verluste können dann mit künftigen Gewinnen verrechnet werden. Verluste aus Sonderbetriebsausgaben sind von der Einschränkung nicht erfasst.

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