Neuerungen im Bereich der Bilanzberichtigung : Eine erst mit 1.9.2011 neu eingeführte verfahrensrechtliche Bestimmung zur Bescheidberichtigung sollte bisher sicherstellen, eine doppelte Berücksichtigung bzw eine Nichterfassung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben zu vermeiden. Mit dieser Bestimmung, die auf alle Abgaben anzuwenden war (zB auch auf die Umsatzsteuer) sollte innerhalb der 10-jährigen absoluten Verjährung die Rechtsrichtigkeit der Besteuerung hergestellt werden.
Nunmehr hat sich der Gesetzgeber dazu entschlossen, diese verfahrensrechtliche Bestimmung mit Ablauf des 31.12.2012 wieder aufzuheben und anstelle dessen die Bestimmungen über die Bilanzberichtigung im EStG neu zu gestalten sowie korrespondierende Bestimmungen für Einnahmen-Ausgaben-Rechner und für Überschussrechner bei Vermietungseinkünften vorzusehen.