Wie schon mehrmals angekündigt, bedarf es zukünftig für innergemeinschaftliche Lieferungen aus Deutschland (igL) zwingend einer Gelangensbestätigung. D.h, dass deutsche Lieferanten einen zusätzlichen Nachweis besorgen und der Empfänger dieser Lieferungen mit Sitz in Österreich den Empfang bestätigen müssen.
Nunmehr steht fest, dass dies ab dem 1. Oktober 2013 gilt, also zusätzlich zur Rechnung eine Gelangensbestätigung erforderlich ist, wenn die Ware von Deutschland in ein anderes EU-Land geliefert/transportiert bzw. vom einem EU-Abnehmer in Deutschland abgeholt wird.