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Tax News: Einführung einer Gesetzes- bzw Verordnungsbeschwerde beim VfGH
08.09.2013
Der Gesetzgeber hat nun durch eine mit 1.1.2015 in Kraft tretende Novelle zu Art 139 Abs 1 und Art 140 Abs 1 B-VG die Möglichkeit geschaffen, dass jede Person, die als Partei einer von einem ordentlichen Gericht in erster Instanz entschiedenen Rechtssache wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung oder eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt zu sein behauptet, aus Anlass eines gegen diese Entscheidung erhobenen Rechtsmittels einen Antrag beim VfGH auf Überprüfung der Verordnung bzw des Gesetzes einbringen kann. Der VfGH kann allerdings derartige Anträge ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg haben. Bleibt abzuwarten, wie der VfGH in der Praxis mit derartigen Anträgen umgehen wird.
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