Einnahmen-Ausgaben-Rechner können bekanntlich die Anschaffungs- und Herstellungskosten von als Umlaufvermögen angeschafften Gebäuden und Wirtschaftsgütern, die keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen, seit 1.4.2012 nicht mehr bei Bezahlung als Betriebsausgaben absetzen, sondern erst, wenn diese verkauft werden und daher dem Aufwand ein entsprechender Veräußerungserlös gegenüber steht. (Lesen Sie mehr)