Mit 1.1.2013 ist das Steuerabkommen mit der Schweiz in Kraft getreten. Diesem Abkommen zufolge kann nun jeder Steuersünder, der bis dato weder eine Selbstanzeige erstattet, noch sein Kapitalvermögen vor dem 1.1.2013 aus der Schweiz abgezogen hat, bis 31.5.2013 wählen, ob er die vom Abkommen vorgesehene anonyme Abschlagssteuer bezahlt oder ob er doch noch eine Selbstanzeige erstatten will. Lesen Sie mehr...