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Tax News: Inkrafttreten des Steuerabkommens mit der Schweiz
05.02.2013
Entschließt er sich gegenüber der Schweizer Bank für die Variante der Selbstanzeige, so ist die Bank verpflichtet, die Kontodaten an die Schweizer Steuerverwaltung zu melden, welche diese Daten dann der österreichischen Finanzverwaltung weiterleitet. Danach wird der Steuersünder von der österreichischen Finanzverwaltung aufgefordert, die Selbstanzeige zu vervollständigen und die Steuer nachzuzahlen. Für den Abzug der inkriminierten Kapitalvermögen aus der Schweiz ohne steuerliche Folgen ist es seit dem 1.1.2013 allerdings zu spät.
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