Wie (fast) zu erwarten war, haben die Verfassungsrichter die Bestimmung, wonach bei bestimmten Erwerben (zB Schenkung, Erbschaft) der (dreifache) Einheitswert als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer heranzuziehen ist, als verfassungswidrig aufgehoben. Lesen Sie mehr.