Alle Arbeitnehmer und Pensionisten, die im Jahr 2018 entweder von mehreren Arbeitgebern oder pensionsauszahlenden Stellen Bezüge erhalten haben, oder bei denen ein Alleinverdiener-/ Alleinerhalterabsetzbetrag, ein erhöhter Pensionistenabsetzbetrag bzw Pendlerpauschale zu Unrecht berücksichtigt wurde, müssen bis zum 30.9.2019 eine Arbeitnehmerveranlagung (L1) einreichen.
18.09.2019