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Tax News: umsatzsteuerlicher Fremdvergleich kann jetzt leichter gelingen
18.09.2019
Der VwGH[1] hat seine Rechtsprechung zu den Anforderungen an eine unternehmerische Tätigkeit in der Umsatzsteuer präzisiert. Eine Verpachtung zu einem fremdunüblich niedrigen Entgelt ist dann anzuerkennen, wenn kein offensichtlicher Bezug zur privaten Lebensführung eines Beteiligten besteht. Für Rechtsbeziehungen in der Unternehmerkette, bei denen ohnedies der Umsatzsteuer auf der einen Seite der Vorsteuerabzug auf der anderen Seite gegenübersteht, geht der VwGH auf Distanz zu der Beweisregel bei Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen[2].
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