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Tax News: GWG Grenze endlich angepasst und Vereinfachung für Kleinunternehmer
Pauschalierung für Kleinunternehmer
Für (Klein-)Unternehmer bis zu einem Jahresumsatz von € 35.000 (ohne Umsatzsteuer) gibt es ab der Veranlagung 2020 eine neue Pauschalierungsmöglichkeit. Damit soll zukünftig gewährleistet werden, dass von diesen Unternehmen weder eine Umsatzsteuer- noch eine vollständige Einkommensteuererklärung abgegeben werden muss. Die Pauschalierung steht Steuerpflichtigen offen, die Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder gewerbliche Einkünfte erzielen (ausgenommen sind aber Gesellschafter-Geschäftsführer, Aufsichtsratsmitglieder und Stiftungsvorstände).
Diese Kleinunternehmer können die Betriebsausgaben pauschal mit 45 % bzw bei Dienstleistungsbetrieben mit 20 % des Nettoumsatzes ansetzen. Daneben können nur mehr Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden. Der Gewinngrundfreibetrag steht ebenfalls zu. Eine einmalige Überschreitung der Umsatzgrenze bis höchstens € 40.000 wird toleriert.
Erhöhung Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter
Mit 1.1.2020 wird die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von € 400 auf € 800 angehoben. Die Erhöhung wirkt sich auch bei den Werbungskosten bei den Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit aus (zB bei Arbeitsmittel wie Laptop uä)
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