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Tax News: Umgründung geplant? Änderungen ab 2020!

17.10.2019

Zuschreibungsobergrenze nach Umgründungen

Durch bestimmte Umgründungsvorgänge konnte man bisher verhindern, dass die in der Vergangenheit erfolgten Abschreibungen von Anlagegütern (insbesondere Beteiligungen) bei Wertaufholung wieder steuerpflichtig zugeschrieben werden müssen. Aufgrund der Rechtsprechung kommt es nämlich bei steuerneutralen Umgründungen aus unternehmensrechtlicher Sicht stets zu einem Anschaffungsvorgang, sodass eine neue Anschaffungskostenobergrenze für die Zuschreibung gilt, die auch für das Steuerrecht maßgeblich ist.

Um zu verhindern, dass Zuschreibungen gezielt durch Umgründungen vermieden werden, wurde nun der § 6 Z 13 EStG geändert, sodass bei Vorliegen einer entsprechenden Werterholung steuerlich stets eine Zuschreibung bis zu den ursprünglichen vor der Umgründung maßgeblichen Anschaffungskosten vorzunehmen ist. Die Regelung ist erstmals für Zuschreibungen nach Umgründungen anzuwenden, die nach dem 30.4.2019 beschlossen oder vertraglich unterfertigt wurden.

Exporteinbringung von Kapitalanteilen

Der persönliche Anwendungsbereich für einen Steueraufschub bei Exporteinbringung von Kapitalanteilen (Anteilstausch) wird auf natürliche Personen und beschränkt Steuerpflichtige erweitert. Als übernehmende Körperschaften können zusätzlich zu EU-Gesellschaften im EWR ansässige Gesellschaften fungieren. Diese durch die Judikatur des EuGH ausgelösten Änderungen sind erstmals auf Einbringungen, die nach dem 31.12.2019 beschlossen werden, anzuwenden.

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