Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) warnt vor gefälschten E-Mails, die derzeit im Namen des BMF an Bürgerinnen und Bürger sowie Wirtschaftsbeteiligte versendet werden. Die betrügerischen E-Mails enthalten die Information, dass die Empfängerinnen und Empfänger eine Steuerrückerstattung erhalten. Zum Erhalt der Rückerstattung muss die Transaktion über den erhaltenen Link genehmigt werden. Als Absenderadresse scheint „finanzOnline@bmf.gv.at“ auf. Dies ist keine gültige Mailadresse des BMF.
11.05.2020
Mit 20.04.2020 startet die Phase 2 des Härtefall-Fonds - eine rasche Erste-Hilfe-Maßnahme mit einem bereits erhöhten Volumen von € 2 Mrd. Er wurde von der Bundesregierung für die akute finanzielle Notlage in der Corona-Krise eingerichtet und unterstützt all jene Selbstständigen bei der Bestreitung ihrer Lebenshaltungskosten, die jetzt keine Umsätze haben.
20.04.2020
Der 30.06.2020 und der 01.07.2020 bzw 31.08.2020 stellen aus steuerlicher Sicht wichtige Termine dar. Lesen Sie im folgenden Artikel warum.
17.04.2020
Für pensionierte Ärzte, die während der Corona-Krise erneut tätig werden, geht der Hälftesteuersatz anlässlich der Betriebsaufgabe gem § 37 Abs 5 EStG nicht verloren.
17.04.2020
Aus Gründen der administrativen Entlastung ist im Falle der Corona bedingten Geschäftsschließung eine Ab- und spätere Anmeldung der Registrierkasse über FinanzOnline nicht erforderlich.
17.04.2020
Nun erfährt auch die SVS von Ihrer Gewinnausschüttung. Lesen Sie mehr.
17.04.2020
Im folgenden Artikel finden Sie eine Übersicht von höchstgerichtlicher Judikatur zu steuerlichen Themen.
17.04.2020
Die Einreichfrist für alle Abgabenerklärungen wurde wegen der Corona-Krise bis 31.8.2020 verlängert. Die Einreichfrist kann individuell mit begründetem Antrag schriftlich jederzeit auch mehrfach verlängert werden. Wobei zu beachten ist, dass für Steuernachzahlungen bzw -guthaben ab dem 1.10.2020 Anspruchszinsen iHv derzeit 1,38% zu bezahlen sind bzw gutgeschrieben werden. Daran hat sich bis dato auch durch die Erleichterungen im Gefolge der Corona-Krise nichts geändert.
17.04.2020
Auf Grund der vielen derzeitigen Beschränkungen im täglichen Leben bleibt vielleicht Zeit, sich mit der Arbeitnehmerveranlagung zu beschäftigen. Grundsätzlich sind bei der sogenannten „ARBEITNEHMERVERANLAGUNG“ drei Möglichkeiten zu unterscheiden.
17.04.2020
Mit den COVID-19-Gesetzen wurden auch bestimmte Erleichterungen im Miet-, Gesellschafts-, Insolvenz- und Gebührenrecht vorgenommen.
17.04.2020
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