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Tax News: CORONA und wie ist das jetzt mit der Abgabe der Einkommensteuererklärung 2019
Die Einkommensteuererklärung setzt sich aus dem Formular E1 und den jeweils erforderlichen Beilagen zusammen:
E1a Beilage für betriebliche Einkünfte
E 1a-K Beilage für Kleinbetriebe
E 1b Beilage für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
E 1c Beilage für pauschalierte Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
E 1 kv Beilage für Einkünfte aus Kapitalvermögen
E 11 Beilage für Beteiligungseinkünfte
E 108c Antrag auf Geltendmachung einer Forschungsprämie
E1 für 2019 |
Übermittlung |
Abgabefrist |
Pflichtveranlagung (ohne steuerliche Vertretung) |
elektronisch |
31.8.2020 |
Pflichtveranlagung (ohne steuerliche Vertretung) |
Papierform |
31.8.2020 |
Vertretung durch Steuerberater/in |
elektronisch |
31.3. bzw 30.4.2021 |
Die Einreichfrist für alle Abgabenerklärungen wurde wegen der Corona-Krise bis 31.8.2020 verlängert. Die Einreichfrist kann individuell mit begründetem Antrag schriftlich jederzeit auch mehrfach verlängert werden. Wobei zu beachten ist, dass für Steuernachzahlungen bzw -guthaben ab dem 1.10.2020 Anspruchszinsen iHv derzeit 1,38% zu bezahlen sind bzw gutgeschrieben werden. Daran hat sich bis dato auch durch die Erleichterungen im Gefolge der Corona-Krise nichts geändert.Die Einkommensteuererklärung setzt sich aus dem Formular E1 und den jeweils erforderlichen Beilagen zusammen:
E1a Beilage für betriebliche Einkünfte
E 1a-K Beilage für Kleinbetriebe
E 1b Beilage für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
E 1c Beilage für pauschalierte Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
E 1 kv Beilage für Einkünfte aus Kapitalvermögen
E 11 Beilage für Beteiligungseinkünfte
E 108c Antrag auf Geltendmachung einer Forschungsprämie
E1 für 2019 |
Übermittlung |
Abgabefrist |
Pflichtveranlagung (ohne steuerliche Vertretung) |
elektronisch |
31.8.2020 |
Pflichtveranlagung (ohne steuerliche Vertretung) |
Papierform |
31.8.2020 |
Vertretung durch Steuerberater/in |
elektronisch |
31.3. bzw 30.4.2021 |
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