Sie sind hier

Tax News: Einbeziehung von Gewinnausschüttungen in die GSVG-Beitragsgrundlage

17.04.2020

Gewinnausschüttungen an GSVG-pflichtige Gesellschafter-Geschäftsführer unterliegen seit jeher der GSVG-Beitragspflicht. Bereits seit 1.1.2016 müssen diese Ausschüttungen verpflichtend bei der Kapitalertragsteueranmeldung angegeben werden werden. Damit die SVS aber auch von der Ausschüttung erfährt, wird nun die Übermittlung von Daten aus der Kapitalertragsteueranmeldung an die SVS gesetzlich geregelt. Die Übermittlung betrifft bereits Ausschüttungen, die ab dem 1.1.2019 zugeflossen sind.

 

Need help?

Contact us!