Die geplante Harmonisierung der Kündigungsbestimmungen von Arbeitern mit jenen für Angestellte ab dem 1. Jänner 2021 ist auf 1.7.2021 verschoben worden.
Am 20.11.2020 wurde ein Initiativantrag zum COVID-19-STEUERMAßNAHMENGESETZ (COVID-19-StMG) im Parlament eingebracht:
Degressive AfA *** Zinsschranke *** Stundung/Säuminzuschläge
Über die voraussichtlichen Details zum Fixkostenzuschuss II haben wir bereits berichtet. Da die EU-Kommission die Richtlinie in dieser Form nicht genehmigt hat, wurden nun am 23.11.2020 neue Richtlinien zum sogenannten Fixkostenzuschuss (FKZ) 800.000 veröffentlicht. Der Name leitet sich daraus ab, dass maximal € 800.000 Zuschuss pro Unternehmen gewährt werden können.
Aufgrund der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung müssen Betriebe bestimmter Branchen seit 03.11.2020 geschlossen bleiben. Um den Umsatzausfall durch den „Lockdown light“ zu kompensieren, können direkt betroffene Unternehmen um den Ersatz von 80% des Vorjahrsumsatzes für November 2019 ansuchen. Achtung Fallfrist!
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) bietet für direkt vom Betretungsverbot betroffene Unternehmen zusätzliche Zahlungserleichterungen an. Diese Maßnahmen ergänzen die bisher bereits geschnürten drei Unterstützungspakete für Dienstgeber.
Ffür die Kurzarbeitsbeihilfe bei den laut Klassifikationen nach ÖNACE direkt vom 2. Lockdown betroffenen Branchen (unabhängig davon, wie lange die Dauer der Kurzarbeit beantragt wird) und für Unternehmen, die Kurzarbeit nur für den November beantragen ist keine Bestätigung des Steuerberaters /Wirtschaftsprüfers über die wirtschaftliche Begründung erforderlich.
Erfreulicherweise kommt es aufgrund der COVID-19-Bestimmungen zu zahlreichen Erleichterungen und gesetzlichen Fristverlängerungen. Um einen besseren Überblick zu haben, empfiehlt sich auf jeden Fall, einen Blick auf die mit Ende des 3.Quartals anstehenden Termine und Fallfristen zu werfen.