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Wien

Tax News: Die Offenlegung des Jahresabschlusses - ein lesenswerter Überblick

Grundsätzlich sind Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften, verdeckten Kapitalgesellschaften, Zweigniederlassungen ausländischer Kapitalgesellschaften und bestimmten Genossenschaften binnen 9 Monaten ab dem Bilanzstichtag beim Firmenbuch elektronisch einzureichen und offenzulegen. Diese Frist wurde für Bilanzstichtage bis zum 31.12.2020 auf 12 Monate verlängert.
07.09.2021

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