Die aktuelle Hochwassersituation führt in vielen Regionen Österreichs bei den betroffenen Unternehmen zu massiven Problemen. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) bietet daher für alle in Not geratenen Betriebe unbürokratische Soforthilfen an.
Mit dem Konjunkturpaket „Wohnraum und Bauoffensive“ ist eine begünstigte Abschreibung für Wohngebäude, welche nach dem 31.12.2023 und vor dem 1.1.2027 fertiggestellt werden, vorgesehen. Diese Begünstigung ist nur für Wohngebäude, welche zumindest den Gebäudestandard „Bronze“ aufweisen, zugänglich.
Bei Umgründungen, die ab dem 1.1.2024 beschlossen oder vertraglich unterfertigt werden, ist die Anzeige gemäß § 43 Abs 1 UmgrStG zwingend elektronisch über FinanzOnline durchzuführen.
Eine Anpassung der Schwellenwerte für Bilanzsumme und Nettoumsatz um ca 25% betreffend die Einteilung von Wirtschaftseinheiten nach ihrer Größe wurde erstmals seit dem RÄG 2014 durch eine delegierte Richtlinie der EU- Kommission mit Wirkung ab dem 1.1.2024 vorgenommen.
Am 3.5.2024 hat das Bundesministerium für Finanzen den Begutachtungsentwurf für das Abgabenänderungsgesetz 2024 (AbgÄG 2024) veröffentlicht. Das AbgÄG 2024 zielt auf die Entlastung von Unternehmen und deren Beschäftigte, die Ökologisierung des Steuerrechts, die Stärkung der Rechtssicherheit und die Anpassung des nationalen Rechts an unionsrechtliche Vorgaben ab und dient der Verwaltungsvereinfachung und Reduzierung der Rechtsbefolgungskosten. Da es sich um einen Begutachtungsentwurf handelt, möchten wir Ihnen nur einzelne geplante Themen aufzeigen. Nähere Informationen zu den Highlights folgen nach der endgültigen Gesetzwerdung.
Seit April 2021 gibt es arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtliche Regelungen für das Arbeiten im Homeoffice, also in der eigenen Wohnung des Arbeitnehmers. Entsprechende Regelungen sollen künftig auch gelten, wenn der Arbeitnehmer nicht in seiner eigenen Wohnung, sondern an einem anderen Ort (zB Urlaubsort, Kaffeehaus) Telearbeit erbringt. Nun liegt ein entsprechender Entwurf vor.
Mit dem EU-Umgründungsgesetz (EU-UmgrG) wurde in Österreich eine Richtlinie der EU umgesetzt. Das EU-UmgrG bezieht sich auf Kapitalgesellschaften mit Sitz in der EU oder im EWR.
In der Gastronomie steht ein fixes Servicepauschale als zwingendes Trinkgeld in Diskussion. Einzelne Gastwirte haben ein solches bereits eingeführt. Dabei können steuerliche Fallstricke übersehen werden.
Work-Life-Balance und das Arbeiten von Zuhause aus ist für die neue Generation an Mitarbeitenden nicht mehr wegzudenken. Nach dem Ende der Covid-19-Sonderregelungen gilt es, diese Form des Arbeitens in das bestehende Regelwerk einzubinden.