Die Regelungen des Familienabsetzbetrages wurden ab 1. Januar 2012 geändert. Der Höchstbetrag selbst wurde nicht geändert: Die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer kann bei ein oder zwei abhängigen Angehörigen durch HUF 62.500,- pro Monat und pro Abhängige vermindert werden. Bei drei oder mehr Abhängigen kann die Bemessungsgrundlage durch HUF 260.250,- reduziert werden.
(Dieser Artikel ist nur auf Ungarisch verfügbar.)
23.07.2012