Im Interesse der Vermeidung der Umsatzsteuerbetrüge wurde ein neues System in Ungarn ab 01.01.2015 eingeführt, in dem die beförderten Waren unter Umständen anzumelden sind. Im Falle der Nichterfüllung der neuen Verpflichtungen kann das ungarische Finanzamt eine Versäumnisstrafe in Höhe von 40% des Warenwertes verhängen.
Im Dezember organisieren Unternehmen oft Veranstaltungen mit Bewirtung oder sie verteilen geschäftliche Geschenke. Es ist sinnvoll in Erinnerung zu rufen, mit welchen Kosten bzw. Abgaben die einzelnen Veranstaltungen und Schenkungen einhergehen.
Da der Stichtag der meisten Jahresabschlüsse naht, möchten wir einen kurzen Überlick über die wichtigsten Änderungen hinsichtlich des Jahresabschlusses und der Körperschaftssteuererklärung geben. Ein Teil dieser Änderungen konnte bereits rückwirkend für 2013 angewendet werden.
Im zweiten Halbjahr 2014 hat das ungarische Parlament zwei Gesetzespakete erlassen, die unterjährige Änderungen des Steuerrechts beinhalten. Nachstehend informieren wir Sie über die wichtigsten Änderungen.
Details sind in den Gesetzen Nr. XXV/2014 „über die Änderung einzelner Steuergesetze und der verbundenen anderen Gesetze” und Nr. XXIII./2014 „über die Änderung einzelner Gesetze des Finanzbereichs” enthalten.