In einer früheren Ausgabe unserer Tax News haben wir Sie über die Sozialversicherung der nach Ungarn entsendete Mitarbeiter informiert. Im Folgenden werden wir Ihnen die Regelungen für in andere EU-Mitgliedstaaten entsendete ungarische Mitarbeiter darstellen.
Eine wesentliche Änderung ist, dass der Dienstgeber seinem Arbeitnehmer ab dem 01. Januar 2014 auch zur Rückzahlung oder Tilgung des Dienstgeberdarlehens oder Bankdarlehens eine steuerfreie Förderung gewähren kann.
Die entsandten Arbeitnehmer können aus sozialversicherungstechnischer Sicht in drei Gruppen eingeteilt werden: entweder fallen sie unter die Regelungen der EU, oder von bilateralen Vereinbarungen, oder es handelt sich um die Staatsbürger aus einem sog. Drittland.