Von manchen als „Wahlzuckerl“ bezeichnet wird die derzeit als Regierungsvorlage präsentierte Pendlerförderung, die erst im Februar rückwirkend ab 1.1.2013 beschlossen werden soll. Für die Abgeltung der Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte stehen dem Arbeitnehmer (AN) neben dem Verkehrsabsetzbetrag (€ 291,00) und dem (kleinen oder großen) Pendlerpauschale der neueingeführte Pendlereuro und der Pendlerausgleichsbetrag zu. Lesen Sie mehr.
12.02.2013