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Service: Übersicht über die wichtigsten Termine für das erste Halbjahr 2013

12.02.2013

28.2.2013:

  • Frist für die elektronische Übermittlung der Jahreslohnzettel 2012 (Formular L 16), der Mitteilungen nach § 109a EStG (Formular E 109a) und der neuen Meldung für Auslandszahlungen nach § 109b EStG (Formular E 109b) über ELDA (elektronischer Datenaustausch mit den Sozialversicherungsträgern; www.elda.at ) bzw für Großarbeitgeber über ÖSTAT (Statistik Austria).

 

31.3.2013:

  • Einreichung der Jahreserklärungen 2012 für Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe (Wiener U-Bahnsteuer).

 

30.4.2013:

  • Frist für die Einreichung der Steuererklärungen 2012 beim Finanzamt in Papierform.

 

30.6.2013:

  • Frist für die elektronische Einreichung der Steuererklärungen 2012 beim Finanzamt via FinanzOnline (wobei für alle von einem Wirtschaftstreuhänder vertretenen Steuerpflichtigen bekanntlich Sonderregelungen bestehen).

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