Mit dem Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 (RÄG 2014) wurde die bisherige Regelung, wonach eine Zuschreibung dann unterbleiben konnte, wenn der jeweilige Wertansatz im Steuerrecht beibehalten werden durfte, gestrichen. Diese Regelung ist – wie die sonstigen Bestimmungen des RÄG – für Wirtschaftsjahre, die ab 1.1.2016 beginnen, anzuwenden. (Lesen Sie mehr)
Vor wenigen Tagen wurde die Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG 2015) veröffentlicht. Im Folgenden sollen die wichtigsten geplanten Änderungen dargestellt werden. Der Nationalrat hat in seiner Sitzung am 9. 12. 2015 das Abgabenänderungsgesetz 2015 und auch das Gemeinnützigkeitsgesetz 2015 mehrheitlich beschlossen. Die meisten Bestimmungen treten mit 1.1.2016 in Kraft. (Lesen Sie mehr)
Vor wenigen Tagen wurde die Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG 2015) veröffentlicht. Im Folgenden sollen die wichtigsten geplanten Änderungen dargestellt werden. Der Nationalrat hat in seiner Sitzung am 9. 12. 2015 das Abgabenänderungsgesetz 2015 und auch das Gemeinnützigkeitsgesetz 2015 mehrheitlich beschlossen. Die meisten Bestimmungen treten mit 1.1.2016 in Kraft. (Lesen Sie mehr)
Vor wenigen Tagen wurde die Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG 2015) veröffentlicht. Im Folgenden sollen die wichtigsten geplanten Änderungen dargestellt werden. Der Nationalrat hat in seiner Sitzung am 9. 12. 2015 das Abgabenänderungsgesetz 2015 und auch das Gemeinnützigkeitsgesetz 2015 mehrheitlich beschlossen. Die meisten Bestimmungen treten mit 1.1.2016 in Kraft. (Lesen Sie mehr)
Mit der Steuerreform 2015/16 wurde ein Maßnahmenpaket zur Betrugsbekämpfung geschnürt, das eine Einzelaufzeichnungspflicht, Belegerteilungs- und Belegannahmepflicht und eine Registrierkassenpflicht umfasst. (Lesen Sie mehr)
Mit der Steuerreform 2015/16 werden gewisse Lieferungen, sonstige Leistungen und Einfuhren, die dem ermäßigten Steuersatz von bisher 10 oder 12% unterlagen, mit 13% besteuert. (Lesen Sie mehr)
Bis dato lag leider nur ein Begutachtungsentwurf zur Grundstückswertverordnung 2016 (GrWV 2016) vor. Die Begutachtungsfrist lief bis 1.12.2015. Angesichts der Wichtigkeit der gegenständlichen Verordnung für die Entscheidung ob Grundstücksübertragung im Familienverband noch heuer oder erst im nächsten Jahr vorgenommen werden sollen, berichten wir diesmal bereits über den Verordnungsentwurf. (Lesen Sie mehr)
Hier eine erste Vorschau auf die wichtigsten SV-Werte für das Jahr 2016. Aufgrund der Steuerreform 2015/16 erhöht sich die monatliche Höchstbeitragsgrundlage für 2016 zusätzlich zur „normalen“ jährlichen Aufwertung noch außerordentlich um € 90,00. (Lesen Sie mehr)