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Tax News: Neuer 13%-iger Umsatzsteuersatz ab 1.1.2016

06.12.2015

Mit der Steuerreform 2015/16 werden gewisse Lieferungen, sonstige Leistungen und Einfuhren, die dem ermäßigten Steuersatz von bisher 10% unterlagen, mit 13% besteuert. Ebenfalls darunter fallen die bisher dem ermäßigten Steuersatz von 12% unterliegenden Ab-Hof-Verkäufe und die bisher dem 20%-igen Steuersatz unterliegenden Eintrittskarten für Sportveranstaltungen. Im folgenden eine Übersicht[1] der ab 1.1.2016 geltenden USt-Sätze:

 

10%-iger USt-Satz

 

13%-iger USt Satz

Lieferungen und Einfuhr der in Anlage 1 aufgezählten Gegenstände (zB Lebensmittel, Wasser, Milcherzeugnisse, Bücher, Zeitungen und Arzneimittel)

 

Lieferungen und Einfuhr der in Anlage 2 Z 1 - 9 genannten Gegenstände (zB Tiere und Pflanzen, Brennholz)

Restaurationsumsätze mit (in Anlage 1 genannten) Lebensmitteln, Wasser, Milcherzeugnissen

 

Einfuhr der in Anlage 2 Z10-13 aufgezählten Gegenstände (zB Kunstgegenstände, Briefmarken, Sammlungen und Antiquitäten)

Vermietung von in Anlage 1 Z 33 aufgezählten Gegenständen (zB Bücher, Zeitungen)

 

Lieferung von Kunstgegenständen

Verabreichung eines ortsüblichen Frühstücks in Zusammenhang mit Beherbergung

 

Aufzucht, Mästen und Halten von Tieren

Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Wohnzwecke

 

Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen (ab 5/2016)

Leistungen zur Erhaltung und Verwaltung von Wohnungseigentumsgemeinschaften

 

Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Campingzwecke

(ab 5/2016)

Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen

 

Künstler

Leistungen der Rundfunkunternehmen

 

Schwimmbäder

Müllbeseitigung

 

Filmvorführungen

Personenbeförderung mit Verkehrsmitteln aller Art (zB Bahn, Bus, Taxi)

 

Theater (ab 5/2016)

Studentenheime, Lehrlingsheime sowie Kinder- und Schülerheime

 

Musik- und Gesangsaufführungen

(ab 5/2016)

Kranken- und Pflegeanstalten, Alters-, Blinden- und Siechenheime, Kuranstalten

 

Museen, botanische und zoologische Gärten, Naturparks (ab 5/2016)

 

 

Zirkusvorführungen und Schausteller

 

 

Personenbeförderung mit Luftverkehrsfahrzeugen im Inland

 

 

Jugend-, Erziehungs-, Ausbildungs-, Fortbildungs- und Erholungsheime

 

 

Ab-Hof-Verkauf von Wein

 

 

Eintrittskarten für sportliche Veranstaltungen

 




[1] Siehe auch Beilage ÖStZ 20,2015.

 

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