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Tax News: Abgabenänderungsgesetz 2015 – Umgründungen

11.12.2015

Umgründungen

Kommt es im Zuge von nach dem 31.12.2015 beschlossenen Umgründungen zu einer Einschränkung des österreichischen Besteuerungsrechtes gegenüber EU/EWR-Staaten, soll es künftig ebenfalls nur mehr die Möglichkeit geben, die festgesetzte Steuer auf Antrag in Raten über 7 Jahre zu bezahlen.

Weiters soll gesetzlich klargestellt werden, dass Wartetastenverluste aus kapitalistischen Mitunternehmerbeteiligungen[1] bei Umgründungen auf die Körperschaft übertragen werden und dort ebenfalls nur gegen Gewinne aus derselben Beteiligung verrechnet werden können.




[1] § 23 a EStG.

 

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