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Tax News: Geltendmachung des Rechtes auf die Vorsteuer

Das MWStG definiert strenge Regeln für die Geltendmachung des Rechtes auf Vorsteuerabzug. Im Allgemeinen ist der Steuerpflichtige (SP) berechtigt, die Vorsteuer abzuziehen: - an dem Tag, an dem die Steuerpflicht bei dieser Ware oder Dienstleistung (W/D) entstanden ist - wenn der SP die empfangene W/D verwendet, um seine steuerpflichtigen W/D, die der Mehrwertsteuer unterliegen, auszuführen - wenn er über den die gesetzlichen Anforderungen enthaltenden Beleg verfügt.
21.10.2017

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