Das MWStG definiert strenge Regeln für die Geltendmachung des Rechtes auf Vorsteuerabzug. Im Allgemeinen ist der Steuerpflichtige (SP) berechtigt, die Vorsteuer abzuziehen:
- an dem Tag, an dem die Steuerpflicht bei dieser Ware oder Dienstleistung (W/D) entstanden ist
- wenn der SP die empfangene W/D verwendet, um seine steuerpflichtigen W/D, die der Mehrwertsteuer unterliegen, auszuführen
- wenn er über den die gesetzlichen Anforderungen enthaltenden Beleg verfügt.
21.10.2017