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Tax News Ungarn - Neue Beitrag-Reduzierung ab 2018

07.12.2017

Statt der ursprünglich bekanntgegebenen 20 Prozent wird die Sozialbeitragsteuer sowie der derzeit 22 prozentige Gesundheitsbeitrag auf 19,5 Prozent reduziert, und der Steuersatz des durch den Auszahler zu zahlenden, vereinfachten Beitrages zu den öffentliche Lasten wird von derzeit 20 Prozent auf 19,5 Prozent reduziert.

Im Zusammenhang mit der allgemeinen Steuerpflicht wird auch die Steuerbemessungsgrundlage der Einkommensteuer geändert, in dem Fall, wenn die Privatperson zur Bezahlung der Sozialbetragsteuer oder der 19,5 prozentigen Gesundheitsbeitragsteuer verpflichtet ist. (außer diese sind als Kosten verrechenbar oder ihr erstattet wurden). Als steuerpflichtiges Einkommen muss 84 Prozent des festgesetzten Einkommens statt derzeit 82 Prozent angesetzt werden.

Ab 2018 wird sowohl der Minimallohn als auch der Betrag des garantierten Lohnminimums wesentlich erhöht. Die Minderung der Sozialbeitragsteuer wird die höheren Lohnkosten der für Mindestlohn oder für das garantierte Lohnminimum Beschäftigten nicht kompensieren.

 

# Bemerkung 2017 2018

1.

Steuersatz der öffentlichen Lasten des Arbeitsgebers
(Sozialbeitragsteuer + Berufsbildungsbeitrag)

23,5%

21,0%

2.

Betrag des monatlichen Minimallohnes

127 500 Ft

138 000 Ft

3.

Betrag der öffentlichen Lasten im Falle von Minimallohn 
(1. x 2.)

29 963 Ft

28 980 Ft

4.

Gesamtkosten des Arbeitgebers im Falle von Minimallohn
(2. + 3.)

157 463 Ft

166 980 Ft

5.

Monatlicher Betrag des garantierten Lohnminimums

161 000 Ft

180 500 Ft

6.

Betrag der öffentlichen Lasten im Falle vom Lohnminimum
(1. x 5.)

37 835 Ft

37 905 Ft

7.

Gesamtkosten des Arbeitsgebers im Falle von garantiertem Lohnminimum (5. + 6.)

198 835 Ft

218 405 Ft

 

Infolge der Reduzierung des Gesundheitsbeitrages wird die gesamte Steuerlast der nach sog. „bestimmter Zuwendung“ zu bezahlenden Einkommensteuer und Gesundheitsbeitrag von 43,66 auf 40,71 Prozent reduziert.

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