Im Zuge des 3. COVID-19 Gesetzes, beschlossen am 3.4.2020 im Nationalrat, wurde der Corona-Hilfsfonds im Umfang von € 15 Mrd. als zusätzliche Fördermaßnahme geschaffen. Das Ziel des Corona-Hilfsfonds ist die Gewährung von finanziellen Maßnahmen, die zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten von Unternehmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung von COVID-19 und den dadurch verursachten wirtschaftlichen Auswirkungen geboten sind.
17.04.2020