Wie bereits berichtet, hat der Verfassungsgerichtshof Teile der seit dem Jahr 2000 in Kraft befindlichen Gaststättenpauschalierungs-VO als gesetzwidrig aufgehoben. Die Aufhebung durch den VfGH tritt mit Ablauf des 31.12.2012 in Kraft. Damit würde man meinen, dass diese Verordnung bis zum 31.12.2012 immunisiert und somit anzuwenden wäre. Dies sieht der Unabhängige Finanzsenat (UFS) aber anders. In zwei Entscheidungen, die nach dem Spruch des VfGH ergangen sind, hält der UFS die Verordnung bereits jetzt für nicht anwendbar, weil sie eine unionsrechtlich unzulässige Beihilfe darstelle. Eine klärende Stellungnahme des BMF hinsichtlich der weiteren Vorgangsweise in der Praxis ist nunmehr bekannt: lesen Sie mehr