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Tax News: Gaststättenpauschalierung laut UFS EU-widrig & Sicht der Finanzverwaltung
19.09.2012
Aufgrund der Anfrage des Fachsenats für Steuerrecht unserer Standesvertretung hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) mit Schreiben vom 17.9.2012 mitgeteilt, dass es die Auffassung des UFS nicht teilt. Nach Ansicht des BMF ist die Gaststättenpauschalierungs-VO - dem Spruch des VfGH im Erkenntnis vom 14.3.2012, V 113/11 folgend - für alle Fälle mit Ausnahme der Anlassfälle bis zur Veranlagung 2012 anzuwenden. Die Finanzämter wurden bereits informiert, dass die Verordnung bis 2012 weiterhin anzuwenden ist.
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