Ab 2013 können Arbeitgeber neue Begünstigungen von der 27%-igen Sozialbeitragssteuer (früher Sozialversicherungsbeitrag genannt) und dem 1,5%-igen
Ausbildungsbeitrag in Anspruch nehmen. Begünstigt ist die Beschäftigung von Arbeitnehmern, die jünger als 25 Jahre oder älter als 55 Jahre sind, die ungebildet oder andauernd arbeitslosig sind, sowie bezüglich Eltern die während oder nach der Karenz in die Arbeit zurückkehren.
(Dieser Artikel ist nur auf Ungarisch verfügbar.)