In Juni 2012., umfassende Gesetzesänderungen wurden veröffentlicht, die teilweise bereits in 2012 in Kraft treten werden bzw. getreten sind. Es ist besonders wichtig, die umsatzsteuerlichen Änderungen durchzulesen, da die Umstellung der EDV-Systeme länger dauern kann. Die Pflicht für die Erstellung von Zusammenfassenden Meldungen wird ab 2013 auch für inländische Transaktionen eingeführt. Ab einer bestimmten Höchstgrenze muss die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistungsempfängers in der Rechnung angegeben werden.
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